50. Feuerwehrführerschein im Landkreis Amberg – Sulzbach
Vor kurzem konnte Kreisbrandrat Fredi Weiß aus Schnaittenbach und der Prüfer Kreisbrandmeister Martin Schmidt aus Seugast an den Feuerwehrkamerad Thomas König von der Freiwilligen Feuerwehr Ebermannsdorf den 50. Feuerwehrführerschein für Einsatzfahrzeuge bis 7,49 t aushändigen. Zur erfolgreich bestandenen Prüfung gratulierten ebenfalls der 1. Bürgermeister der Gemeinde Ebermannsdorf, Josef Gilch, 1. Kommandant Roland Kolbeck, 2. Kommandant Martin Irl sowie der Ausbilder und 1. Vorstand der Feuerwehr Ebermannsdorf, Michael Holzschuh.
Kreisbrandrat Fredi Weiß, 1. Bürgermeister der Gemeinde Ebermannsdorf Josef Gilch, 1. Kommandant Roland Kolbeck, Prüfer Kreisbrandmeister Martin Schmidt, Prüfling Thomas König, Ausbilder und 1. Vorstand Michael Holzschuh, 2. Kommandant Martin Irl
Hintergrund für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins:
Am 23. Juni 2011 wurde vom Deutschen Bundestag die Änderung des Straßenverkehrsgesetztes verabschiedet und damit die Möglichkeit geschaffen eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,49 t zu erwerben. Diese Fahrberechtigung ermöglicht nun auch Führerscheininhaber, welche nur einen Führerschein der Klasse B besitzen, Einsatzfahrzeuge zu fahren. Eingeschlossen in diese Fahrberechtigung sind alle Fahrten, welche im Zusammenhang mit dem aktiven Einsatzdienst anfallen. Dazu zählen nur Einsatz- und Übungsfahrten. Fahrten, welche für den Feuerwehrverein getätigt werden müssen, dürfen damit nicht getätigt werden.Wichtiges zur Ausbildung zum Feuerwehrführerschein. Vor der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr hat sich der Ausbilder durch eine Erprobung außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums davon zu überzeugen, dass der Auszubildende das Fahrzeug beherrscht. Insbesondere soll auf die geänderte Fahrzeuggröße (kastenförmiger Aufbau) sowie auf das andere Lenk- und Bremsverhalten (ggf. Druckluftbremsanlage) hingewiesen werden.
Wesentliche Bestandteile der Ausbildung zum Erwerb der Fahrberechtigung sind:
- Mindestens 6 Ausbildungseinheiten á 45 Minuten.
- Kennen lernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“ (incl. richtige Sitz- und Spiegeleinstellung).
- Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen.
- Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands).
- Ladungssicherung
- Absicherung an der Einsatzstelle
- Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt.
- Rückwärtsfahren und Rangieren.
- Rückwärts einparken.
- Anhänger ankuppeln und abkuppeln.
- Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung).
- Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers.
- Funktion der Bremsanlage (sofern vorhanden).
- Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links.
- Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile).