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Verfassungspreise „Jugend für Bayern“

Verfassungspreis „Jugend für Bayern“ an die Jugendfeuerwehr Bayern

In fast jedem Ort in Bayern gibt es freiwillige Feuerwehren - egal ob Großstadt oder Dorf. Alle
Bürger und Bürgerinnen können sich dort ehrenamtlich einbringen um ihren Mitmenschen in
Notsituationen zu helfen. Mit 12 Jahren können Mädchen und Buben bereits der Jugendfeuerwehr
beitreten, die es beinahe bei jeder freiwilligen Feuerwehr gibt. Die Ausbildung in dieser Institution
ist außerordentlich umfangreich und beinhaltet nicht nur die Bewältigung hoher technischer
Anforderungen, sondern auch die Fragen sozial-kultureller Kompetenzen.

Das Engagement der jungen Menschen in dieser Organisation ist wirklich außerordentlich und
getragen von einem Idealismus im Dienste der Gesellschaft, der gerade in unseren Zeiten nicht
hoch genug eingeschätzt werden kann.
Die Jugendfeuerwehr Bayern, als Jugendorganisation des Verbands der Bayerischen Freiwilligen
Feuerwehren gliedert sich bayernweit in 7 Bezirks-Jugendfeuerwehren bzw. über 5.000 Jugendfeuerwehren
vor Ort.
Mit 16 Jahren kann man die Feuerwehrgrundausbildung absolvieren, mit 18 Jahren tritt man dann
über zur erwachsenen Einsatzmannschaft.

Angesichts der durchaus schwierigen Anforderungen und des erheblichen Zeitaufwands, der
jungen Leuten abgefordert wird, ist abzusehen, dass es zukünftig durchaus zu Problemen bei
der Nachwuchsgewinnung führen kann. Umso wichtiger erscheint die Würdigung des
aufopferungsvollen, ehrenamtlichen Einsatzes junger Menschen für das Gemeinwohl durch den
Verfassungspreis.

Bayerische Einigung e. V./Bayerische Volksstiftung, Residenzstraße 27, 80333 München,
Telefon: (089) 29 41 43, Fax: (089) 29 16 12 95
e-mail: info@bayerische-volksstiftung.de web: www.bayerische-einigung.de

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