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Feuerwehrschule
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Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen

Jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Bayern weisen die 3 Staatlichen Feuerwehrschulen eine gewisse Anzahl von Lehrgangsplätzen fest zu. Mit dieser Kontingierung seitens der Staatlichen Feuerwehrschulen wird sichergestellt, das die einzelnen Feuerwehren in ganz Bayern ihren Ausbildungsbedarf abdecken können.
Die Verwaltung der Kontigentplätze für den Landkreis Amberg-Sulzbach koordiniert Fachkreisbrandmeister Jürgen Ehrnsberger im Auftrag von Kreisbrandrat Fredi Weiß.
Nicht belegte Kontigentplätze werden ca. 3 Monate vor Lehrgangsbeginn bayernweit jeder Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Diese Lehrgangsplätze können von jedem gebucht werden, der die Voraussetzungen erfüllt .

kontingierte Lehrgänge:

  • Gruppenführer
  • Aufbaulehrgang für Gruppenführer
  • Zugführer
  • Verbandsführer
  • Leiter einer Feuerwehr
  • Maschinisten für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge
  • Drehleitermaschinisten
  • Gerätewart
  • Jugendwart
  • Ausbilder in der Feuerwehr
  • Ausbilder für Absturzsicherung
  • Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
  • Ausbilder für Maschinisten
  • Ausbilder für Truppmann/-führer
  • Brandschutzbeauftragter
  • Einführung in die Stabsarbeit
  • Führung bei Katastrophen für FüGK
  • Angehörige einer KomFü

freie Lehrgangsplätze:

Eine Übersicht mit den aktuell freien Lehrgangsplätzen finden Sie auf folgender Homepage: freie Lehrgangsplätze

Termine:

Die Termine der kontingierten Lehrgänge des Landkreises Amberg-Sulzbach an den Staatlichen Feuerwehrschulen finden Sie im Lehrgangskalender des Kreisfeuerwehrverbandes.

Reservierung, Lehrgangsanmeldung:

  • Reservierungen zu den Lehrgängen können über das Online-Formular "Reservierung eines Kontingentlehrganges" abgegeben werden. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, sich mit Fachkreisbrandmeister Jürgen Ehrnsberger in Verbindung zu setzen. Entscheidend für die erfolgreiche Reservierung ist der Eingangszeitpunkt.
  • Berechtigt für Reservierungen und Lehrgangsanmeldung ist nur der Kommandant der Feuerwehr.
  • Bis zum 31.12 des aktuellen Jahres kann nur 1 Lehrgangsplatz pro Feuerwehr und pro Lehrgangsgruppe (Gruppenführer, Jugendwart, Gerätewart, usw.) für das kommende Jahr reserviert werden.
    So soll gewährleiset werden, dass jede Feuerwehr die Möglichkeit hat, einen Lehrgangsplatz für sich zu reservieren. Für das aktuelle Jahr gilt diese Beschränkung nicht.
  • Die Lehrgangsanmeldung muss innerhalb von 3 Monate vor Lehrgangsbeginn beim Kreisbrandrat zur Genehmigung vorliegen, ansonsten verfällt die Reservierung.

Downloads:

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